Unsere Leistungen Pflichtberatung nach §37.3 SGB XI Bei Pflegegrad 1 freiwillig (aber empfehlenswert) Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich verpflichtend Bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich verpflichtend Beratung pflegende Angehörige durch ausgebildete Pflegeberater in Rostock und Umland
Fachliche Beratung Dirk Venner
Ausgebildeter Altenpfleger
Ausgebildeter Pflegedienstleiter
Ausgebildeter Pflegeberater
Häusliche Betreuung durch Ausgebildete Betreuungskräfte